Einwohner > Soziale Versicherungen > Sozialhilfe
Kultur
Mobilität
Sport
Bildung
Gesundheit
Soziales
Soziale Versicherungen
AHV
IV
Zusatzleistungen
Krankenversicherungen
Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe
Schriftstücke
Zivilstand
Demografie
Vereinsleben
Suche!

L'administration

24 heures / 24

Question administrative ?

réponses par thèmes de la vie courante

Carte interactive

vous situer à Neuchâtel

"Vivre la Ville"

le journal en ligne

EINWOHNER

Sozialhilfe

Allgemeines
Die Sozialhilfe hilft Personen, die soziale Schwierigkeiten oder keine Mittel haben, für ihre notwendigsten Grundbedürfnisse aufzukommen. Diese Hilfe kann sich auf eine soziale Unterstützung beschränken oder auch eine finanzielle Hilfe enthalten. Sie hat zum Ziel, in Not liegenden Menschen eine würdige Existenz zu garantieren, ihre wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit zu fördern und ihre soziale Integration zu gewährleisten.

Die Garantie auf ein Existenzminimum ist ein ungeschriebenes Grundrecht. Das Existenzminimum zu sichern, bedeutet, jedem das zu liefern, was unbedingt zum Überleben notwendig ist.

Rechtsgrundlagen
Die Sozialhilfe wird vom Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger und des 12. Artikels der Bundesverfassung geregelt; die Umsetzung hängt von der Zuständigkeit der Kantone ab, die oftmals die Organisation der Sozialhilfe den Gemeinden abdelegieren.

Für den Kanton Neuenburg ist dies der Fall; jede Gemeine verfügt über einen Gemeinde- oder gemeindeübergreifenden (Zusammenschluss mehrer Gemeinden) Sozialdienst.