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POLITIK

Abstimmen? Gebrauchsanleitung

Anlässlich der Einführung der neuen Organisation der Wahlen hat die Staatskanzlei eine erläuternde Broschüre herausgegeben. Lesen Sie sie, damit Ihre Wahl / Abstimmung gültig ist:
Brochure explicative de la Chancellerie d’Etat 315 ko
Wo und wann stimmen / wählen?
Im Stimmbüro
Die Wählerinnen und Wähler, die persönlich hingehen, können mit ihrem mit Unterschrift und Geburtsdatum versehenen Stimmausweis ihr Stimm- und Wahlrecht ausüben. 

Seit 2006 ist das Wahlbüro der Stadt Neuenburg in den Lokalen der Einwohnerkontrolle in der Rue de l’Hôtel-de-Ville 1 am Wahl- und Abstimmungssonntag von 10 bis 12 Uhr geöffnet. 

Brieflich
Seit 2001 kann man ebenfalls brieflich mit dem persönlich an die Wählerin / den Wähler adressierten von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Material abstimmen und wählen. Der Rückantwortumschlag muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Samstag vor der Wahl / Abstimmung um 12 Uhr ankommen.  

Via Internet
Seit dem 25. September 2005 können die Wählerinnen und Wähler, die beim Guichet unique einen Vertrag unterschrieben haben, via Internet mit dem an sie persönlich adressierten und von der Gemeindeverwaltung zugestellten Material abstimmen und wählen. (Anmerkung: Der Bundesrat kann Einschränkungen zur Zahl der via Internet stimmenden Wähler festlegen) 

Die Abstimmung / Wahl via Internet muss bis spätestens 12 Uhr am Samstag vor der Abstimmung / Wahl gemacht sein.  

Alle Informationen zur Einschreibung am Guichet unique finden Sie auf dem Link:

Wer darf stimmen / wählen?
Auf Bundesebene
  • Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind

  • Die über 18-jährigen Auslandschweizer, die in der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sind

können ihr Stimmrecht bei den Nationalratswahlen und den eidgenössischen Abstimmungen ausüben.


Auf Kantonsebene

  • Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind

  • Die über 18-jährigen Auslandschweizer, die in der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sind
  • Die über 18-jährigen Ausländerinnen und Ausländer sowie die Staatenlosen, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind, eine Niederlassungsbewilligung haben und seit mindestens fünf Jahren im Kanton Neuenburg wohnhaft sind

können ihr Stimmrecht bei den Ständeratswahlen, den Grossrats- und Regierungsratswahlen und bei den kantonalen Abstimmungen ausüben.


Auf Gemeindeebene

  • Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind

  • Die über 18-jährigen Auslandschweizer, die in der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sind
  • Die über 18-jährigen Ausländerinnen und Ausländer sowie die Staatenlosen, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind, eine Niederlassungsbewilligung haben und seit mindestens einem Jahr im Kanton Neuenburg wohnhaft sind

können Ihr Stimmrecht bei den Generalratswahlen und den Gemeindeabstimmungen ausüben.

Abstimmung / Wahl für die Auslandschweizer
Als AuslandschweizerIn können Sie, wenn Sie in der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sind, am Politikleben der Schweiz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene teilnehmen. Tatsächlich haben die AuslandschweizerInnen seit dem 27. Mai 2003 mit dem Erlass des Neuenburger Grossrats Stimmrecht auf Gemeindeebene.

 Um von Ihrem Stimmrecht vom Ausland aus Gebrauch machen zu können, müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:

- Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
- Mindestens 18 Jahre alt sein, und
- Im Stimmregister der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sein

Als AuslandschweizerIn können Sie Ihre Einschreibung ins Stimmregister der Gemeinde Neuenburg fordern, in dem Sie das folgende Einschreibeformular an die diplomatische Vertretung oder das Konsulat der Schweiz in Ihrem Land schicken:

 Formulaire de demande de droit de vote pour les Suisses de l’étranger

Ihre Einschreibung im Stimmregister muss alle 4 Jahre erneuert werden. Dennoch, der Einfachheit halber, erhalten Sie jedes Jahr das folgende Formular: 

 Formulaire de renouvellement de l'inscritption dans le registre électoral

Sie müssen es nur ausfüllen und an folgende Adresse schicken: 

Administration communale
Registre électoral
Rue de l’Hôtel-de-Ville 1
2000 Neuchâtel

Für weitere Informationen können Sie die Informationsnotiz des Auslandschweizerdienst des EDA konsultieren:

 Notice d’information pour les Suisses de l’étranger

Mehr Informationen können an der Adresse droits politiques  konsultiert werden  (diese Informationen werden nicht in Deutschen übersetzt).