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POLITIK
Abstimmen? Gebrauchsanleitung
315 koSeit 2006 ist das Wahlbüro der Stadt Neuenburg in den Lokalen der Einwohnerkontrolle in der Rue de l’Hôtel-de-Ville 1 am Wahl- und Abstimmungssonntag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Brieflich
Seit 2001 kann man ebenfalls brieflich mit dem persönlich an die Wählerin / den Wähler adressierten von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Material abstimmen und wählen. Der Rückantwortumschlag muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Samstag vor der Wahl / Abstimmung um 12 Uhr ankommen.
Via Internet
Seit dem 25. September 2005 können die Wählerinnen und Wähler, die beim Guichet unique einen Vertrag unterschrieben haben, via Internet mit dem an sie persönlich adressierten und von der Gemeindeverwaltung zugestellten Material abstimmen und wählen. (Anmerkung: Der Bundesrat kann Einschränkungen zur Zahl der via Internet stimmenden Wähler festlegen)
Die Abstimmung / Wahl via Internet muss bis spätestens 12 Uhr am Samstag vor der Abstimmung / Wahl gemacht sein.
Alle Informationen zur Einschreibung am Guichet unique finden Sie auf dem Link:
Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind
können ihr Stimmrecht bei den Nationalratswahlen und den eidgenössischen Abstimmungen ausüben.
Auf Kantonsebene
Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind
können ihr Stimmrecht bei den Ständeratswahlen, den Grossrats- und Regierungsratswahlen und bei den kantonalen Abstimmungen ausüben.
Auf Gemeindeebene
Die über 18-jährigen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Gemeinde Neuenburg wohnhaft sind
können Ihr Stimmrecht bei den Generalratswahlen und den Gemeindeabstimmungen ausüben.
Um von Ihrem Stimmrecht vom Ausland aus Gebrauch machen zu können, müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
- Mindestens 18 Jahre alt sein, und
- Im Stimmregister der Gemeinde Neuenburg eingeschrieben sein
Als AuslandschweizerIn können Sie Ihre Einschreibung ins Stimmregister der Gemeinde Neuenburg fordern, in dem Sie das folgende Einschreibeformular an die diplomatische Vertretung oder das Konsulat der Schweiz in Ihrem Land schicken:
Formulaire de demande de droit de vote pour les Suisses de l’étranger
Ihre Einschreibung im Stimmregister muss alle 4 Jahre erneuert werden. Dennoch, der Einfachheit halber, erhalten Sie jedes Jahr das folgende Formular:
Formulaire de renouvellement de l'inscritption dans le registre électoral
Sie müssen es nur ausfüllen und an folgende Adresse schicken:
Administration communale
Registre électoral
Rue de l’Hôtel-de-Ville 1
2000 Neuchâtel
Für weitere Informationen können Sie die Informationsnotiz des Auslandschweizerdienst des EDA konsultieren: